Beratung und gutachterliche Stellungnahmen erfolgen auszugsweise im Rahmen folgender internationaler Sachverhalte:

  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen bei grenzüberschreitender Einkunftserzielung bzw. bei im Ausland belegenem Vermögen.
  • Steuerliche Gestaltungen auf Basis des deutschen Außensteuerrechts.
  • Beurteilung steuerlicher Konsequenzen bei Auslandsinvestitionen von Steuerinländern (Outbound).
  • Beurteilung steuerlicher Konsequenzen bei Inlandsinvestitionen von Steuerausländern (Inbound).
  • Lohnsteuerliche und kapitalertrag-/ zinsabschlagsteuerliche Aspekte bei Inlandseinkünften von Steuerausländern (Abzugsteuersachverhalte).
  • Umsatzsteuerliche Aspekte im EU-Binnenmarkt und bei Transaktionen im Zusammenhang mit Drittstaaten.

Kanzlei Karl-Josef Sauer, StB/RB | sauer{at}sauer-stb.de